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Häufige Fragen

Wer muss das BFSG bzw. den European Accessibility Act einhalten?

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU barrierefrei sein — darunter Onlineshops, Bankdienstleistungen, E-Books und Ticketverkauf. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), sind ausgenommen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, ist eine Rechtsfrage — bitte klären Sie das mit Ihrer Beratung.

Was finden automatische Prüfungen?

Typische Probleme wie fehlende Alternativtexte, zu geringer Farbkontrast, unbeschriftete Formularfelder, Buttons ohne Namen, fehlende Seitensprache und fehlerhaftes ARIA. Genau diese Barrieren fallen auch von außen am schnellsten auf.

Ist das ein Konformitätsnachweis?

Nein. EAA Watch ist ein technisches Prüfwerkzeug. Es hilft, Probleme zu finden und zu beheben, bescheinigt aber keine Rechtskonformität.

Bauen Sie ein Widget oder Overlay in meine Seite ein?

Nein. Overlays beheben den eigentlichen Code nicht. Wir zeigen Ihnen genau, welche Elemente zu korrigieren sind.

Was passiert mit meinen Daten?

Beim kostenlosen Check laden wir die von Ihnen eingegebene öffentliche Seite, prüfen sie und zeigen das Ergebnis. Wir setzen keine Cookies und speichern nur anonyme Nutzungsstatistiken. Details in der Datenschutzerklärung.

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